In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht kein Einnahmenproblem, sondern ein massives Ausgabenproblem, das durch die Gesetzgebungsvorhaben der letzten Jahre weiter verschärft wurde. Damit steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag um 0,8 Prozentpunkte im Vergleich zum Jahr 2024. Die Höhe des tatsächlichen kassenindividuellen Zusatzbeitrags legt jede Krankenkasse selbst fest.
Der drastische Beitragssprung macht erneut deutlich, dass grundlegende Reformen im Gesundheitsbereich nicht länger aufgeschoben werden können. Darauf - und auf weitere Themen - geht der MAV in seinem aktuellen Rundschreiben MAV-INFO ein, welches Mitglieder im Intranet des Verbandes finden.
Die Bundesregierung hat außerdem den Entwurf einer Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2025 veröffentlicht. Zum 1. Januar 2025 soll demnach der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte auf dann 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen steigen.