KI und Datenschutz
Knifflig wurde das Thema KI unter anderem beim Datenschutz. Beispiel: die Erstellung von Schichtplänen. Bei der KI-gestützten Planung gilt es, sensibel mit personenbezogenen Daten umzugehen. Auch beim Recruiting gibt es Fallen. Beispielsweise darf eine Maschine aus Sicht des Gesetzgebers nicht über Menschen entscheiden. Bewerber haben das Recht auf das „Eingreifen einer Person“. Die Kandidatenauswahl vollständig der KI zu überlassen, ist daher für Personalverantwortliche keine gute Idee.
Juristisch gefährlich ist auch die mögliche Unterstellung einer Diskriminierung. Unter anderem stellen sich beim KI-gestützten Recruiting Fragen wie diese: Wie kann man der KI beibringen, dass sie Aspekte wie Alter oder Schwerbehinderung ausdrücklich nicht bei der Kandidatenauswahl berücksichtigt?
Unter anderem wurde deutlich, dass bei dieser neuen Technologie noch zahlreiche Rechtsfragen ungeklärt sind. Gleichzeitig zeigte sich, dass darin gleichzeitig Risiken wie auch Chancen für innovative Anwendungen stecken.
Die Veranstaltung war Teil der Workshop-Reihe „KI-Guide in der Märkischen Region“. Beteiligte Partner:
agentur mark GmbH mit dem Projekt Zukunftszentrum KI NRW | SIHK zu Hagen | GWS Gesellschaft zur Wirtschafts- und Strukturförderung im Märkischen Kreis mbH | Märkischer Arbeitgeberverband | Wirtschaftsförderung Ennepe-Ruhr | HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG | EDIH European Digital Innovation Hub Südwestfalen | Mittelstand-Digital Zentrum Ländliche Regionen | Mittelstand-Digital Zentrum WertNetzWerke | Agentur für Arbeit Hagen | Agentur für Arbeit Iserlohn.