Mit André Niedostadek, Professor für Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht an der Hochschule Harz, konnte für die „Inhouse-Veranstaltung - Rechtliche Aspekte des ,New Work‘ “ des Märkischen Unternehmerforums ein interessanter Referent gewonnen werden. Die rund 40 Fach- und Führungskräfte lauschten im Hause des Märkischen Arbeitgeberverbands gespannt den Ausführungen Prof. Niedostadeks zu „Arbeit 4.0“, „New Work“ oder auch „Zukunft der Arbeit“. Begriffe, die für den Trend stehen, wie sich die Arbeitswelt durch Digitalisierung verändert.
„Dabei gilt es auch die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten“, sagt Niedostadek, „Durch Robotik und Automatisierung können Arbeitsplätze wegfallen und neue entstehen. Wir müssen Fragen nachgehen, wie sich die Art zu arbeiten ändern wird, sie wird definitiv mobiler. Wie sieht die Personalgewinnung von morgen aus? Das alles ändert auch das Arbeitsrecht.“ Das könnte sich beispielweise in der Trennung von Arbeitszeit und Freizeit zeigen, wenn beim mobilen Arbeiten die Grenzen verschwimmen. Auch Arbeitsvergütungen könnten sich künftig durch neue Arbeitsstrukturen wandeln genauso wie das Kündigungsrecht. Das betreffe vor allem Crowdworker, Personen die Aufträge bearbeiten, die von einer Menge via Internetplattformen bereitgestellt wird, so der Arbeitsrechtsexperte.
„Des Weiteren ergeben sich auch arbeitsrechtliche Konsequenzen für Haftungsfragen. Zum Beispiel: Wer haftet bei Künstlicher Intelligenz, wenn autonome Fahrzeuge Unfälle verursachen. Vielleicht sind Roboter demnächst weisungsberechtigt und Bewerbungsverfahren werden durch Personalroboter ausgeführt“, so der Professor. Das alles verlange neue arbeitsrechtliche Regelungen.
Der Jurist beleuchtete auch rechtliche Änderungen, die sich im Zuge der Digitalisierung für Unternehmen im Datenschutz ergeben, und betonte die Wichtigkeit, den Betriebsrat mit einzubeziehen. Generell ließen sich aber neuere Entwicklungen mit dem bestehenden Recht gut bewältigen.