Was das - auf der Grundlage einer Verständigungsvereinbarung beider Staaten – bedeutet, erfahren Mitglieder unseres Verbandes in der aktuellen MAV-INFO Recht & Arbeitswirtschaft.
Außerdem nehmen wir auch Bezug auf die Grenzgänger-Regelungen mit der Republik Österreich, der Schweiz und Frankreich. Diese und viele weitere Informationen finden Mitgliedsunternehmen im Intranet des Verbandes.