Außerdem wird der Anspruch auf Kinderkrankengeld für die Jahre 2024 und 2025 erhöht und zusätzlich zeitlich unbefristet um die stationäre Mitaufnahme von Eltern erweitert. Die Erweiterungen des Kinderkrankengeldanspruchs treten nach Verkündung im Bundesgesetzblatt zum 1. Januar 2024 in Kraft.
Über diese und weitere Neuerungen informieren wir Mitgliedsbetriebe in der aktuellen MAV-INFO, die wie immer im Intranet des Verbandes unter den Rundschreiben abrufbar ist.