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Gerichtsurteil stärkt die Tarifautonomie

Das Bundesverfassungsgericht hat in einer aktuellen Entscheidung die Tarifautonomie nachdrücklich gestärkt. Das Gericht bestätigt einmal mehr den hohen Rang der Tarifautonomie und den daraus folgenden Ermessens- und Bewertungsspielraum der Tarifvertragsparteien.

Streitgegenständlich waren zwei Urteile des Bundesarbeitsgerichts zu der Frage, inwieweit die tarifliche Differenzierung unterschiedlich hoher Zuschläge für unregelmäßige und regelmäßige Nacht(schicht)arbeit wirksam ist. Die Urteile des Bundesarbeitsgerichts wurden vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben und die Sachen an das Bundesarbeitsgericht zurückverwiesen. 

Das Bundesverfassungsgericht hat sich nicht damit begnügt, den Entscheidungsspielraum der Tarifvertragsparteien für eine Differenzierung des Nachtzuschlags dem Grunde nach zu bestätigen und die richterliche Kontrolldichte auf eine Willkürkontrolle zu begrenzen. Es hat darüber hinaus auch auf der Rechtsfolgenseite die Erwägungen des Bundesarbeitsgerichts verworfen, nach der in Fällen einer grundrechtswidrigen Regelung in einem Tarifvertrag immer nur eine Anpassung nach oben möglich sein soll. Das ist ebenfalls ein starkes Signal, die Tarifautonomie zu schützen.

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