Die Syndikus-Rechtsanwältinnen Marthe Müller und Yvonne Filor-Knapwerth erläuterten Maßnahmen wie Teilzeit, Betriebsferien, Kurzarbeit oder Vorruhestandsregelungen genauso wie Betriebsbedingte Kündigungen als so genannte „Ultima Ratio“ – also in wirklich unvermeidbaren Fällen.
Grundlage müsse stets ein zukünftiger Beschäftigungsrückgang sowie eine nachvollziehbare unternehmerische Entscheidung sein. „Es ist nach geltender Rechtsauffassung nicht Aufgabe der Arbeitsgerichte, diese Entscheidung zu bewerten“, so die Referentinnen. Gleichwohl bedürfe es einer präzisen Begründung der dringenden betrieblichen Gründe und einer ordnungsgemäßen Sozialauswahl. Letztere ziele dabei stets auf den Schutz der am meisten Schutzbedürftigen. Im Rahmen der Veranstaltung wurden Beispiele aus dem Arbeitsalltag der Teilnehmer diskutiert. Auch bekamen die Vertreter der Mitgliedsbetriebe handfeste Hilfestellungen, etwa eine Checkliste, mit auf den Heimweg.