• Aktualisierung der Liste von Ländern, für die derzeit keine Einreisebeschränkungen gelten
• Erweiterung der Personengruppe der einreisebefugten Fachkräfte
• Erweiterung der Einreisemöglichkeiten für Auszubildende
• Möglichkeit der Einreise unverheirateter Paare bei Vorlage von Nachweisen
• Hinweis auf die am 8. August 2020 eingeführte Testpflicht für Einreisende nach Deutschland, die sich in den 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben.
Außerdem weisen die Juristen des MAV darauf hin, dass die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel als Vorabversion veröffentlicht hat.
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen hat mitgeteilt, dass die Verordnungen zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus mit kleinen Änderungen verlängert wurden. Die Veränderungen betreffen die Corona-Schutzverordnung, die Corona-Betreuungsverordnung und die Corona-Einreiseverordnung.
Detailinformationen enthält unsere MAV-INFO 27/2020 vom 21. August 2020, die MAV-Mitglieder im Intranet des Verbandes finden.