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Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Über die Grundsätze für die Meldung der Arbeitsunfähigkeitszeiten im Rahmen des Datenaustausches (eAU – § 109 Abs. 1 SGB IV und eAU § 109a Abs. 1 SGB IV) berichten unsere Verbandsjuristen in der aktuellen Ausgabe der MAV-Info Recht & Arbeitswirtschaft, mit der unsere Mitgliedsunternehmen auf dem Laufenden gehalten werden. Auch zu Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht nehmen die Verbandsexperten Stellung.

Mitglieder des MAV finden die MAV-INFO wie immer unter den Rundschreiben im Intranet des Verbandes